Der Innenminister beruft mit Zustimmung des Ministerpräsidenten bei Großschadenslagen und Katastrophen von landesweiter Bedeutung den Krisenstab der Landesregierung zur Vorbereitung der Abwehr und Bewältigung der Lage ein. In diesem Fall informiert www.akut.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster über die Entscheidungen und Hilfsmaßnahmen des Krisenstabes der Landesregierung.
Gut Organisiert